Nachlese zu Hubschrauberabsturz bei Swakopmund
Reichlich Ungereimtheiten: Abschlussbericht über Flugunglück wurde endlich veröffentlicht
Im vergangenen Jahr ist ein Hubschrauber in der Nähe von Swakopmund abgestürzt. Der Pilot und ein Techniker sind dabei ums Leben gekommen. Die Abteilung für Flugunfalluntersuchungen hat nun ihren finalen Bericht über das Geschehen veröffentlicht. So manche Ungereimtheit wurde während der Untersuchung aufgedeckt.
Von Iréne-Mari van der Walt
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Die Abteilung für Flugunfalluntersuchungen (Directorate of Aircraft Accident and Incident Investigation, DAAII) im Ministerium für Öffentliche Arbeiten und Transport (MoWT) hat in dem vollständigen Bericht über den tödlichen Hubschrauberabsturz in der Nähe von Swakopmund im Juli des vergangenen Jahres festgestellt, dass der betreffende Hubschrauber kein Lufttüchtigkeitszeugnis besaß. Dem Bericht zufolge hat die namibische Zivilluftfahrtbehörde (NCAA) ihre eigenen Verfahren nicht eingehalten, da keine Information über die Flugtauglichkeit des Hubschraubers von Südafrika angefordert wurde, wo der Hubschrauber registriert war.
Der Hauptermittler in diesem Fall, Ben Engelbrecht, erklärt jedoch, dass es in der Tat Fälle gibt, in denen Flugzeuge ohne Lufttüchtigkeit nach Namibia eingeführt werden dürfen, z. B. bei Flugzeugen, die an Museen gehen. Der Ermessensspielraum für diese Entscheidung liegt bei der NCAA. Die DAAII schreibt in ihrem Bericht, dass eines der Rotorblätter des Hubschraubers den Heckkonus berührte, was schließlich zu dem Unfall führte. Eine der Kupplungen, die die Blätter stützten, gab offenbar den Geist auf. In dem Bericht wird auch auf verschiedene andere Probleme hingewiesen, wie z. B. die Tatsache, dass an dem Hubschrauber ein namibisches Kennzeichen angebracht war, obwohl der Hubschrauber noch nicht in Namibia registriert war.
Engelbrecht erklärt, dass eine Registrierungsnummer erst dann angebracht werden darf, wenn das Registrierungsverfahren abgeschlossen ist, und besagt, dass Registrierungen für Flugzeuge in anderen Ländern für ungültig erklärt werden müssen, bevor das Flugzeug in einem anderen Land registriert werden kann. Da es sich bei dem Hubschrauber um ein südafrikanisches Flugzeug handelt, sei der Pilot, Jacques Jacobs, nicht befugt gewesen, den Hubschrauber zu fliegen, da seine Zulassung nur so weit reichte, dass er namibische Flugzeuge fliegen durfte. Jacobs und ein Ingenieur, Dirk von Weitz, waren an Bord, als der Hubschrauber abstürzte und beide ihr Leben verloren.
Der Hubschrauber enthielt den Motor eines namibischen Hubschraubers, der 2021 abgestürzt war. Nach Tests wurde dieses Triebwerk für funktionsfähig befunden und konnte daher in einem anderen Hubschrauber wieder verwendet werden. Die Flugtauglichkeits-Zulassung des Hubschraubers in Südafrika endete am 31. Dezember 2018. Jacobs hatte insgesamt 10 958,7 Flugstunden an Bord verschiedener Flugzeugtypen absolviert. Davon waren 181,9 Stunden am Steuer eines Hubschraubers und 84,7 Stunden an Bord des spezifischen Hubschraubertyps verzeichnet, mit dem sie abgestürzt sind.
Vorhergegangene Testflüge
Die DAAII zog im Rahmen seiner Untersuchung auch Videomaterial von einem früheren Testflug heran. Der Testflug, bei dem der Hubschrauber abstürzte, war der dritte und letzte Testflug, den der Hubschrauber im Rahmen seiner zwölfjährigen Inspektion absolvieren musste. Während des vorletzten Testflugs wurde ein Video aufgenommen, in der DAAII erklärt, dass der Hubschrauber stark schüttelte. Während dieses Testflugs beschrieb Jacobs den Flug als „ruckartig“, und nach dem Testflug sagte der Ingenieur, er werde eine Lösung für das Problem finden. Bei der Untersuchung wurde auch festgestellt, dass das Kupplungssystem des Robinson R44 Raven II Hubschraubers in seiner Bedienungsangabe für die 12-Jahres-Inspektion dieses Hubschraubers C258-1 durch das neue Kupplungssystem (C-258-5) ersetzt werden sollte.
Laut DAAII wurde dies nicht getan, und es konnte nicht nachgewiesen werden, ob Von Weidts die erforderliche Lizenz zur Durchführung von Wartungsarbeiten besaß oder an den Schulungen des Hubschrauberherstellers teilgenommen hat. Die Robinson Helicopter Company gab 2017 bekannt, dass das System C258-1 ausläuft und durch das System C258-5 ersetzt wird. Dieses Unternehmen gab im Januar 2015 auch einen Sicherheitshinweis heraus, in dem die Besatzung gewarnt wurde, bei Testflügen immer auf die Sicherheit zu achten.
Verfälschte Dokumente
In seinen Sicherheitsempfehlungen stellt die DAAII fest, dass der Hubschrauber gefälschte Zertifikate und Genehmigungen hatte. Einige Tage nach dem Unfall erschien Antje Gesa Nauhaus wegen Betrugs und Fälschung vor dem Amtsgericht in Swakopmund. Sie soll rechtswidrig und vorsätzlich gefälschte und geänderte Bescheinigungen über die Zulassung und Flugerlaubnis des Hubschraubers vorgelegt haben. Nachdem ihr ursprünglich eine Kaution verweigert worden war, gewährte Magistrat Conchita Olivier ihr später eine Kaution von 150 00 N$. Sie wurde außerdem angewiesen, sich jeden Montag und Freitag bei der Swakopmunder Polizeistation zu melden und den Bezirk Swakopmund nicht ohne Erlaubnis des Ermittlungsbeamten zu verlassen. Außerdem musste sie den Ermittlungsbeamten ihren Reisepass aushändigen.
Die DAAII notiert verschiedene Vorschläge, um zu verhindern, dass die erforderlichen Unterlagen gefälscht werden konnten, und empfiehlt außerdem, Flughäfen und Flugplätze häufiger zu inspizieren und die Inspektionen auch unangekündigt durchzuführen. Nach Ansicht des DAAII könnee Namibia auch von der Einführung von Sicherheitsmaßnahmen profitieren, die unter anderem eine bessere Ausbildung der Piloten vorsehen, damit diese besser mit Energie umgehen können. In dem Bericht des DAAII heißt es, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in anderen Ländern sehr erfolgreich gewesen seien.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Die Abteilung für Flugunfalluntersuchungen (Directorate of Aircraft Accident and Incident Investigation, DAAII) im Ministerium für Öffentliche Arbeiten und Transport (MoWT) hat in dem vollständigen Bericht über den tödlichen Hubschrauberabsturz in der Nähe von Swakopmund im Juli des vergangenen Jahres festgestellt, dass der betreffende Hubschrauber kein Lufttüchtigkeitszeugnis besaß. Dem Bericht zufolge hat die namibische Zivilluftfahrtbehörde (NCAA) ihre eigenen Verfahren nicht eingehalten, da keine Information über die Flugtauglichkeit des Hubschraubers von Südafrika angefordert wurde, wo der Hubschrauber registriert war.
Der Hauptermittler in diesem Fall, Ben Engelbrecht, erklärt jedoch, dass es in der Tat Fälle gibt, in denen Flugzeuge ohne Lufttüchtigkeit nach Namibia eingeführt werden dürfen, z. B. bei Flugzeugen, die an Museen gehen. Der Ermessensspielraum für diese Entscheidung liegt bei der NCAA. Die DAAII schreibt in ihrem Bericht, dass eines der Rotorblätter des Hubschraubers den Heckkonus berührte, was schließlich zu dem Unfall führte. Eine der Kupplungen, die die Blätter stützten, gab offenbar den Geist auf. In dem Bericht wird auch auf verschiedene andere Probleme hingewiesen, wie z. B. die Tatsache, dass an dem Hubschrauber ein namibisches Kennzeichen angebracht war, obwohl der Hubschrauber noch nicht in Namibia registriert war.
Engelbrecht erklärt, dass eine Registrierungsnummer erst dann angebracht werden darf, wenn das Registrierungsverfahren abgeschlossen ist, und besagt, dass Registrierungen für Flugzeuge in anderen Ländern für ungültig erklärt werden müssen, bevor das Flugzeug in einem anderen Land registriert werden kann. Da es sich bei dem Hubschrauber um ein südafrikanisches Flugzeug handelt, sei der Pilot, Jacques Jacobs, nicht befugt gewesen, den Hubschrauber zu fliegen, da seine Zulassung nur so weit reichte, dass er namibische Flugzeuge fliegen durfte. Jacobs und ein Ingenieur, Dirk von Weitz, waren an Bord, als der Hubschrauber abstürzte und beide ihr Leben verloren.
Der Hubschrauber enthielt den Motor eines namibischen Hubschraubers, der 2021 abgestürzt war. Nach Tests wurde dieses Triebwerk für funktionsfähig befunden und konnte daher in einem anderen Hubschrauber wieder verwendet werden. Die Flugtauglichkeits-Zulassung des Hubschraubers in Südafrika endete am 31. Dezember 2018. Jacobs hatte insgesamt 10 958,7 Flugstunden an Bord verschiedener Flugzeugtypen absolviert. Davon waren 181,9 Stunden am Steuer eines Hubschraubers und 84,7 Stunden an Bord des spezifischen Hubschraubertyps verzeichnet, mit dem sie abgestürzt sind.
Vorhergegangene Testflüge
Die DAAII zog im Rahmen seiner Untersuchung auch Videomaterial von einem früheren Testflug heran. Der Testflug, bei dem der Hubschrauber abstürzte, war der dritte und letzte Testflug, den der Hubschrauber im Rahmen seiner zwölfjährigen Inspektion absolvieren musste. Während des vorletzten Testflugs wurde ein Video aufgenommen, in der DAAII erklärt, dass der Hubschrauber stark schüttelte. Während dieses Testflugs beschrieb Jacobs den Flug als „ruckartig“, und nach dem Testflug sagte der Ingenieur, er werde eine Lösung für das Problem finden. Bei der Untersuchung wurde auch festgestellt, dass das Kupplungssystem des Robinson R44 Raven II Hubschraubers in seiner Bedienungsangabe für die 12-Jahres-Inspektion dieses Hubschraubers C258-1 durch das neue Kupplungssystem (C-258-5) ersetzt werden sollte.
Laut DAAII wurde dies nicht getan, und es konnte nicht nachgewiesen werden, ob Von Weidts die erforderliche Lizenz zur Durchführung von Wartungsarbeiten besaß oder an den Schulungen des Hubschrauberherstellers teilgenommen hat. Die Robinson Helicopter Company gab 2017 bekannt, dass das System C258-1 ausläuft und durch das System C258-5 ersetzt wird. Dieses Unternehmen gab im Januar 2015 auch einen Sicherheitshinweis heraus, in dem die Besatzung gewarnt wurde, bei Testflügen immer auf die Sicherheit zu achten.
Verfälschte Dokumente
In seinen Sicherheitsempfehlungen stellt die DAAII fest, dass der Hubschrauber gefälschte Zertifikate und Genehmigungen hatte. Einige Tage nach dem Unfall erschien Antje Gesa Nauhaus wegen Betrugs und Fälschung vor dem Amtsgericht in Swakopmund. Sie soll rechtswidrig und vorsätzlich gefälschte und geänderte Bescheinigungen über die Zulassung und Flugerlaubnis des Hubschraubers vorgelegt haben. Nachdem ihr ursprünglich eine Kaution verweigert worden war, gewährte Magistrat Conchita Olivier ihr später eine Kaution von 150 00 N$. Sie wurde außerdem angewiesen, sich jeden Montag und Freitag bei der Swakopmunder Polizeistation zu melden und den Bezirk Swakopmund nicht ohne Erlaubnis des Ermittlungsbeamten zu verlassen. Außerdem musste sie den Ermittlungsbeamten ihren Reisepass aushändigen.
Die DAAII notiert verschiedene Vorschläge, um zu verhindern, dass die erforderlichen Unterlagen gefälscht werden konnten, und empfiehlt außerdem, Flughäfen und Flugplätze häufiger zu inspizieren und die Inspektionen auch unangekündigt durchzuführen. Nach Ansicht des DAAII könnee Namibia auch von der Einführung von Sicherheitsmaßnahmen profitieren, die unter anderem eine bessere Ausbildung der Piloten vorsehen, damit diese besser mit Energie umgehen können. In dem Bericht des DAAII heißt es, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in anderen Ländern sehr erfolgreich gewesen seien.
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Allgemeine Zeitung
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