Neues Gesetz für Strafen auf öffentlichen Straßen
Windhoek (bw) • Der Minister für Transport und öffentliche Arbeiten, John Mutorwa, hat einen Gesetzentwurf am Dienstag vorgelegt, um das überladen von Fahrzeugen besser zu regeln und strengere Strafen für die Beschädigung des nationalen Straßennetzes zu verhängen.
Die zu zahlenden Strafen sollen „entkriminalisiert“ werden und auf dem Verwaltungswege bearbeitet und als Bußgelder gezahlt werden. „Die Gerichte sollen dadurch erheblich entlastet werden und das Stigma, man sei vorbestraft, fällt ebenfalls weg,“ erklärte Minister Mutorwa.
„Die Entkriminalisierung von Überladungsdelikten ist notwendig und mit dem neuen Gesetz sollen nicht der Fahrer bei der Überladung des Fahrzeugs, sondern der Betreiber, bzw. Besitzer mit Bußgeldern belangt werden. Schäden an der Straßeninfrastruktur und Überladungsdelikte gelten wie alle anderen Verkehrsdelikte als Bagatelldelikte, unabhängig von den damit verbundenen Wartungskosten in Millionenhöhe, das könnte so nicht weitergehen“, sagte Mutorwa.
Er erläuterte ferner, „es ist wichtig, dass wir die Straßeninfrastruktur vor vermeidbaren Schäden jeglicher Art schützen. Wenn unsere Straßeninfrastruktur ungeschützt bleibt, ist dies schädlich für die Entwicklung des gesamten Landes. Die Kosten für die Wiederinstandsetzung sind enorm. Die eingenommenen Gebühren werden wieder in die Instandhaltung des Straßennetzes des Landes fließen“. Abgesehen von den Schäden an der Straßeninfrastruktur sei Überlastung nachweislich ein wesentlicher Faktor für vermeidbare Verkehrsunfälle. Mutorwa beanstandete auch, dass Lastwagen oft Wiegebrücken vermeiden, obwohl es Vorschrift ist, die Lastwagen wiegen zu lassen.
Die zu zahlenden Strafen sollen „entkriminalisiert“ werden und auf dem Verwaltungswege bearbeitet und als Bußgelder gezahlt werden. „Die Gerichte sollen dadurch erheblich entlastet werden und das Stigma, man sei vorbestraft, fällt ebenfalls weg,“ erklärte Minister Mutorwa.
„Die Entkriminalisierung von Überladungsdelikten ist notwendig und mit dem neuen Gesetz sollen nicht der Fahrer bei der Überladung des Fahrzeugs, sondern der Betreiber, bzw. Besitzer mit Bußgeldern belangt werden. Schäden an der Straßeninfrastruktur und Überladungsdelikte gelten wie alle anderen Verkehrsdelikte als Bagatelldelikte, unabhängig von den damit verbundenen Wartungskosten in Millionenhöhe, das könnte so nicht weitergehen“, sagte Mutorwa.
Er erläuterte ferner, „es ist wichtig, dass wir die Straßeninfrastruktur vor vermeidbaren Schäden jeglicher Art schützen. Wenn unsere Straßeninfrastruktur ungeschützt bleibt, ist dies schädlich für die Entwicklung des gesamten Landes. Die Kosten für die Wiederinstandsetzung sind enorm. Die eingenommenen Gebühren werden wieder in die Instandhaltung des Straßennetzes des Landes fließen“. Abgesehen von den Schäden an der Straßeninfrastruktur sei Überlastung nachweislich ein wesentlicher Faktor für vermeidbare Verkehrsunfälle. Mutorwa beanstandete auch, dass Lastwagen oft Wiegebrücken vermeiden, obwohl es Vorschrift ist, die Lastwagen wiegen zu lassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen