BIPA mahnt wegen Gebühren
Auch auf Eis gelegte Firmen zahlen
Windhoek (ks) • BIPA, die Behörde der Unternehmen und Patente, mahnt Eigentümer von Unternehmen dazu, ihre alljährlichen Gebühren zu zahlen. Besonders viele Firmen wurden im Zuge der Pandemie auf Eis gelegt, sodass sie ruhen und keine Güter oder Einkünfte generieren, aber dennoch registriert sind.
Aus dieser Kategorie fehlten auffallend viele Jahreszahlungen, gab die BIPA bekannt, und wies darauf hin solche Unternehmen lieber abzumelden, anstatt weiter für den Ruhezustand zu zahlen. Es gehe schließlich um eine juristische Definition, nicht um den tatsächlichen Zustand des Objekts. Die Abmeldung funktioniert jedoch nur, wenn alle eingeforderten Gebühren bezahlt wurden. Diese werden immer einen Monat nach Ende des Finanzjahres fällig.
Auf unbeglichene Rechnungen werden nun Strafen folgen. Die Jahresgebühr von 120 N$ muss rückwirkend beglichen werden, zusammen mit einer Strafe von 600 N$. Schnell kann die klein wirkende Summe jedoch anwachsen, für jeden weiteren Tag der fehlenden Zahlung kommen 40 N$ hinzu.
Die Zahlungspflicht besteht für alle Unternehmen ab 2012, scheinbar war dies allerdings einigen Unternehmen nicht bewusst. Auf eine durch die BIPA gestartete Informationskampagne in den Medien folgte eine Welle an Unternehmen, die die BIPA kontaktierten um Schulden zu begleichen. Entsprechend möchte die BIPA weiter Unternehmensleiter aufklären und plant bereits eine zweite Phase der Kampagne im April.
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Allgemeine Zeitung
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