Einigung bei der Grundsteuer
Windhoek (eh/km) • Die Eigentümer von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die bis zum 31. Oktober noch keinen korrekten Grundsteuerbescheid vom Landwirtschaftsministerium erhalten haben, werden nicht für verspätete Zahlungen bestraft. Nach Angaben der Namibia Agricultural Union (NAU) wurde dies bei einem Besuch der Gewerkschaft bei Namibias Generalabschätzer Rudolf !Nanuseb in der vergangenen Woche vereinbart. Bislang wurde es jedoch noch nicht offiziell bekannt gegeben. Nach Angaben der NAU wurde mit !Nanuseb über die Probleme gesprochen, die die Gewerkschaftsmitglieder immer noch haben, wenn sie von seinem Büro die korrekten Schätzungen für die Grundsteuer erhalten. !Nanuseb sagte auch, dass nach dem 31. Oktober keine weiteren Anträge auf Amnestie mehr angenommen werden. Dies folgte, nachdem die Frist für die Zahlung der Grundsteuer für die Haushaltsjahre 2017-18 und 2018-19 bereits auf den 31. Dezember dieses Jahres verschoben wurde, um Änderungen bei den Steuersätzen vorzunehmen.
Bislang wurde noch keine Verschiebung der Grundsteuerzahlung für die anderen Haushaltsjahre angekündigt. Das Ministerium hatte in einem Interview mit Namibia Media Holdings erklärt, dass sowohl das System zum Druck der Steuerbescheide (Land Tax Assessment Printing System) als auch das computergestützte Registrierungssystem für Eigentumsurkunden (CDRS) ausgefallen seien. In einer Medienerklärung vom 20. Juni dieses Jahres erklärte das Ministerium, dass ein Stromausfall zum Zusammenbruch eines Servers geführt habe. Dieser Server wird für das CDRS, das Grundsteuersystem, das die Veranlagungen druckt, sowie für E-Mails verwendet. Das Ministerium arbeite nun mit einem Berater zusammen, um sicherzustellen, dass die korrekten Bescheide an die gewerblichen Landwirte weitergeleitet werden könnten.
Bislang wurde noch keine Verschiebung der Grundsteuerzahlung für die anderen Haushaltsjahre angekündigt. Das Ministerium hatte in einem Interview mit Namibia Media Holdings erklärt, dass sowohl das System zum Druck der Steuerbescheide (Land Tax Assessment Printing System) als auch das computergestützte Registrierungssystem für Eigentumsurkunden (CDRS) ausgefallen seien. In einer Medienerklärung vom 20. Juni dieses Jahres erklärte das Ministerium, dass ein Stromausfall zum Zusammenbruch eines Servers geführt habe. Dieser Server wird für das CDRS, das Grundsteuersystem, das die Veranlagungen druckt, sowie für E-Mails verwendet. Das Ministerium arbeite nun mit einem Berater zusammen, um sicherzustellen, dass die korrekten Bescheide an die gewerblichen Landwirte weitergeleitet werden könnten.
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Allgemeine Zeitung
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