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EU will Regeln für Einfuhr von Holzprodukten verschieben

Brigitte Weidlich
Brüssel/Windhoek (bw) - Das ab dem 1. Januar 2025 geltende neue EU-Regelwerk für die Einfuhr von Holzprodukten, die nachweislich nicht aus entwaldeten Gebieten stammen dürfen, soll um ein Jahr verschoben werden. Zu diesen Produkten zählt auch Grillkohle, die Namibia in großem Umfang in EU-Staaten exportiert. Die Namibia Agrar-Union (NAU) bestätigte das in ihrem wöchentlichen Rundschreiben am vergangenen Freitag.

Aufgrund des Drucks globaler Partner und Interessenvertreter im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Inkrafttreten hat die Europäische Kommission eine Verzögerung der Umsetzung um 12 Monate vorgeschlagen – ab dem 1. Januar 2026 - und Leitlinien herausgegeben, um zusätzliche Unterstützung zu bieten. Die Verzögerung muss vom Europäischen Parlament und dem Europa-Rat noch genehmigt werden. „Wenn die Frist verschoben wird, haben namibische Produzenten länger Zeit, sich der neuen Verordnung anzupassen und den Anforderungen nachzukommen“ teilte die NAU mit.

Die EU-Entwaldungsverordnung von 2023 hat festgelegt, dass sieben Holz-Rohstoffe und bestimmte aus diesen Rohstoffen gewonnene Produkte „entwaldungsfrei“ sein müssen, wenn sie auf dem EU-Markt platziert oder von dort exportiert werden. Unternehmen oder Händler, die die betroffenen Produkte in der EU vermarkten oder aus der EU exportieren möchten, müssen ihre Lieferketten dementsprechend prüfen. Es drohen sonst Strafen. Nach dem aktuellen Text ist der 30. Dezember 2024 das Datum, bis zu dem relevante Rohstoffe und Produkte, die in der EU vermarktet (oder aus ihr exportiert) werden dürfen.

Wenn die EU eine Verschiebung auf den 1. Januar 2026 genehmigt, haben große Unternehmen bis zum 30. Dezember 2025 Zeit und kleine Firmen sogar bis zum 30. Juni 2026.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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