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Finanzministerium
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FIMA a ’la Südafrika

Namibias Nachbar will ebenfalls Pensionsrücklagen erhalten
Kaum einen Monat nachdem der FIMA-Gesetzentwurf in Namibia auf maßgeblichen Widerstand gestoßen und deswegen auf Eis gelegt wurde, folgt Südafrika einer identischen Strategie. Wollte man in Namibia 75 Prozent der Pensionsrücklagen bis zum Ruhestand erhalten, so visiert Namibias südlicher Nachbar den Erhalt von zweidrittel der Rücklagen an.
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Laut einem Bericht des südafrikanischen Nachrichtenportals Fin 24 hat das südafrikanische Finanzministerium einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Einführung einer Zwei-Pott-Lösung für die Altersvorsorge vorsieht. Südafrikaner werden demnach während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn auf ein Drittel ihrer Altersvorsorge zugreifen können, während zwei Drittel unantastbar bleiben und der Person erst bei Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung stehen werden.

Damit beschreitet geht Südafrika genau den Weg, der in Namibia gegen vehementen Widerstand unter der Arbeiterschaft sowie den Gewerkschaften und teilweise sogar unter Arbeitgebern stieß. Das namibische Ministerium für Finanzen, war seit der Ankündigung des „Financial Institutions and Markets Act“ (FIMA) regelrecht gegen eine Wand gelaufen und so hatte die Namibische Finanzaufsichtsbehörde (Namfisa) im Juli bekanntgegeben, dass sie alle Beiträge und Meinungen vom Finanzsektor sowie aus der Öffentlichkeit über die bereits im Parlament verabschiedete Verordnung für Finanzinstitute und -Märkte (FIMA) überprüfen und die Ergebnisse noch vor Jahresende mitteilen werde (AZ berichtete).

Die FIMA-Auflage war allerdings ein wenig strenger, indem Arbeitsnehmern künftig nach einer Kündigung nie mehr als 25% der kumulierten Altersversorgung ausgekehrt werden soll, 75% des Ersparten soll also als Altersleistung erhalten bleiben.

Genau wie in Namibia, behauptet auch die südafrikanische Regierung, dass die Reform verhindern soll, dass sich Südafrikaner bei ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben ihre Altersvorsorge auszahlen lassen: „Diese Änderungen zielen darauf ab, die Mitglieder zu ermutigen, ihre Ersparnisse für den Ruhestand zu bewahren, indem sie sie flexibler machen, um unvorhergesehenen Belastungen, denen die Mitglieder während ihres Arbeitslebens ausgesetzt sind, Rechnung zu tragen.“ Das Finanzministerium erklärte, dass die neue Gesetzgebung auch Arbeitnehmer daran hindern wird, zu kündigen, um auf ihre Rentenfonds zuzugreifen.

Der neue Vorschlag sieht vor, dass ein Mitglied eines Pensionsfonds, eines Pensionserhaltungsfonds, eines Vorsorgefonds, eines Vorsorgeerhaltungsfonds oder eines Rentenfonds innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine Entnahme vornehmen kann, die jedoch nicht weniger als 2000 SA-Rand betragen darf. In der Gesetzgebung wird der 1. März 2023 als Starttermin für die neuen Regelungen genannt. Bis zum 29. August dürfen dem Finanzministerium Einwände und Kommentare zugesandt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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