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Investitionsgesetz vor Abschluss

Handelsministerium berät mit Geschäftswelt über Gesetzesentwurf
Die Handelsministerin Lucia Iipumbu veranstaltete gestern ein Treffen mit Namibias Geschäftswelt über die neuen Gesetzesentwürfe. Namibia soll nach Maß seine Wirtschaftszweige mit dem neuen Gesetz besser kontrollieren und schützen können.
Brigitte Weidlich
Von Brigitte Weidlich

Windhoek

Die Ministerin für Industrie und Handel (MIT) hat gestern eine Beratung für den umstrittenen, vor zwei Jahren schon einmal vorgestellten, Gesetzentwurf für Investitionen gehalten.

Obwohl der überarbeitete Entwurf gestern nicht vorlag, konnte anhand von den Vorträgen der MIT-Beamten festgestellt werden, dass verschiedene, drakonische Aspekte des Gesetzes von 2021 abgemildert werden würden.

Ministerin Lucia Iipumbu hatte den Entwurf im November 2021 der Nationalversammlung vorgelegt und auf der darauffolgenden Sitzung sofort wieder zurückgezogen. Bis gestern blieb es still um den Entwurf, der damals beinhaltete, dass für jede Firmengründung das Ministerium um Genehmigung ersucht werden musste. Ausländische Investoren sollten auch quasi gezwungen werden, Joint Ventures mit hiesigen Firmen einzugehen.

Die MIT-Ministerin sagte, dass das Treffen in Windhoek das letzte wäre, da in den anderen Landesregionen schon Beratungen stattgefunden hätten. „Der nächste Schritt ist die Schlussfassung dieses Entwurfs, um ihn dem Kabinett vorzulegen“, sagte sie.

Wie Michael Humavindu gestern betonte, werden auch die 2021 viel kritisierten Vollmachten der Ministerin etwas zurückgenommen. Die Ministerin und ihre Nachfolger werden trotzdem „Investitionen vorschreiben und regulieren, um die nationale Sicherheit und den internationalen Frieden zu bewahren“, sagte Humavindu.

Wirtschaftssektoren, die Namibiern vorbehalten werden, sind unter anderem Einzelhandel, Baugewerbe, einige (nicht genannte) Bereiche im Tourismus und dem Transportsektor.

Ebenso seien die im Entwurf von 2021 genannten Geld- und Haftstrafen zum Teil verringert worden und als „administrative Strafen“ eingestuft worden.

Die Klausel von 2021, dass das MIT im Namen der Regierung gewisse Wirtschaftssektoren für sich reserviert, werde beibehalten.

Ein anderer Kritikpunkt, dass Firmen enteignet werden könnten, werde nur im Rahmen von Artikel 16 der namibischen Verfassung geschehen, so Humavindu. Artikel 16 gewährt das Recht auf Eigentum. „Entschädigung bei einer etwaigen Enteignung wird den Richtlinien für den Marktwert entsprechen“, betonte er. „Die Regularien werden zurzeit erstellt und dann mit der Öffentlichkeit besprochen“, sagte er.

Er legte dann eine Tabelle vor, die u.a. festlegt (nur Entwurf bisher), dass im Agrarsektor und im Einzelhandel Investitionen bis zu 7,5 Mio. N$ Namibiern vorbehalten werden sollen. Im Agrarsektor soll bei geplanten Investitionen ab 300 Mio. N$ das Ministerbüro benachrichtigt werden.

Bei Joint Ventures bis zu 300 Mio. N$ sollen Namibier 33 Prozent Beteiligung erhalten. Im Bausektor sollen Aufträge bis zu 200 Mio. N$ nur für Namibier reserviert sein. Bei Bauprojekten ab 300 Mio. N$ soll das Ministerbüro benachrichtigt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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