Kürzere Zeit für Haushaltsdebatte
Windhoek (bw) – Die Freischaltung der Gelder aus dem Staatshaushalt sollte schon im April anstatt in der Jahresmitte erfolgen, damit keine Engpässe entstehen.
Das forderte der Swapo-Abgeordnete Modestus Amutse in der Nationalversammlung. Auch der Nationalrat sollte bis März seine Haushaltsdebatte abschließen, damit ab April die Gelder fließen.
„Dieses Jahr legte der Finanzminister den neuen Haushalt am 24. Februar vor. Die Debatte wurde Ende April abgeschlossen, der Nationalrat konnte ihn aber erst im Mai überprüfen, “ sagte Amutse.
Am 8. Juni habe das Staatsoberhaupt das Haushaltsgesetz unterzeichnet und am 13. Juni sei es im Amtsblatt verkündet und rechtskräftig geworden.
Laut Amutse konnten die Ministerien erst dann die Zuweisungen an Regionalräte, Stadtverwaltungen und andere staatlich finanzierte Einrichtungen veranlassen. Das würde bis Juli und August dauern. „Während dieser Wartezeit dürfen nur 33 Prozent entsprechend des Gesamtbudgets vom vorigen Haushaltsjahr ausgegeben werden, wie es das Finanzgesetz von 1991 vorschreibt“, sagte Amutse. „Das reicht oft nur für die Gehälter und einige wenige Betriebskosten wie Wasser und Strom. Im Oktober werde aber schon die Halbjahresüberprüfung des Haushalts vorgelegt."
Falls der ganze Ablauf im April beginnt, könnten die Dienstleister pünktlich bezahlt werden und die staatlichen Schulen werden rechtzeitig mit Unterrichtsmaterial versorgt, so Amutse.
Die Debatte über seinen Antrag soll diese Woche beginnen.
Das forderte der Swapo-Abgeordnete Modestus Amutse in der Nationalversammlung. Auch der Nationalrat sollte bis März seine Haushaltsdebatte abschließen, damit ab April die Gelder fließen.
„Dieses Jahr legte der Finanzminister den neuen Haushalt am 24. Februar vor. Die Debatte wurde Ende April abgeschlossen, der Nationalrat konnte ihn aber erst im Mai überprüfen, “ sagte Amutse.
Am 8. Juni habe das Staatsoberhaupt das Haushaltsgesetz unterzeichnet und am 13. Juni sei es im Amtsblatt verkündet und rechtskräftig geworden.
Laut Amutse konnten die Ministerien erst dann die Zuweisungen an Regionalräte, Stadtverwaltungen und andere staatlich finanzierte Einrichtungen veranlassen. Das würde bis Juli und August dauern. „Während dieser Wartezeit dürfen nur 33 Prozent entsprechend des Gesamtbudgets vom vorigen Haushaltsjahr ausgegeben werden, wie es das Finanzgesetz von 1991 vorschreibt“, sagte Amutse. „Das reicht oft nur für die Gehälter und einige wenige Betriebskosten wie Wasser und Strom. Im Oktober werde aber schon die Halbjahresüberprüfung des Haushalts vorgelegt."
Falls der ganze Ablauf im April beginnt, könnten die Dienstleister pünktlich bezahlt werden und die staatlichen Schulen werden rechtzeitig mit Unterrichtsmaterial versorgt, so Amutse.
Die Debatte über seinen Antrag soll diese Woche beginnen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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