NBWPF erlaubt höhere Einzahlungen
Rentenfonds ermöglicht bessere Altersvorsorge durch höhere Beiträge
Mitglieder des Namibian Building Worker Pension Fund können in Zukunft höhere Beitragszahlungen wählen, um die Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer zu verbessern. Mit einer Kampagne will der Fonds über die neuen Möglichkeiten aufklären.
Von Katharina Moser, Windhoek
Der Namibian Building Worker Pension Fund (NBWPF) erlaubt seinen Mitgliedern höhere monatliche Beitragseinzahlungen als bislang, um eine möglichst gute Altersvorsorge zu gewährleisten. Dafür habe der NBWPF bei der Namibian Financial Institutions Supervisory Authority (NAMFISA) eine Regelanpassung durchgesetzt. Wie NBWPF mitteilte, greife die Änderung schon seit Oktober 2022, die neuen Möglichkeiten seien aber bisher wenigen Beitragszahlern bewusst.
Nach Angaben der NBWPF war der monatliche Beitrag der Mitglieder bisher auf 4 Prozent ihres Gehalts beschränkt. Mit der Änderung der Satzung lässt der Fonds nun monatliche Beiträge der Mitglieder zu, die höher als 4 Prozent sind. Regel 4.1.1 der NBWPF-Fondsregeln wurde wie folgt geändert: „Das Mitglied zahlt monatlich einen pauschalen Mindestbeitrag in Höhe von 4 Prozent des Fondsgehalts oder eines höheren, in den Besonderen Bestimmungen festgelegten Satzes in den Fonds ein." Darüber hinaus wurde Regel 4.2.1 der NBWPF-Fondsregeln geändert, um mindestens eine Übereinstimmung zwischen den Beiträgen des Arbeitgebers und des Mitglieds zu gewährleisten. Die Änderung lautet wie folgt: „Der Arbeitgeber leistet für jedes Mitglied einen monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 4 Prozent des Fondsgehalts des Mitglieds oder eines höheren, in den Besonderen Bestimmungen festgelegten Satzes.“
Enwich Kazondu, Hauptgeschäftsführer der NBPWF, sagte: „Wir sind sehr froh, dass diese Änderungen angenommen worden sind. Auf diese Weise sind die Beiträge sowohl des Arbeitgebers als auch des Mitglieds nicht auf das Minimum beschränkt, sondern es besteht nun die Möglichkeit, das Rentenpaket für unsere Mitglieder zu verbessern.“ Mit diesen Änderungen, die die Beitragshöhe nicht mehr einschränken, könnten die Arbeitgeber das Vergütungspaket ihrer Mitarbeiter verbessern, indem sie den Beitrag zum Pensionsfonds des Mitarbeiters erhöhen. Neben dem Beitrag zur langfristigen sozialen Absicherung der Arbeitnehmer sei es für die Arbeitgeber auch wichtig zu wissen, dass diese Beiträge für ihre Unternehmen steuerlich absetzbare Ausgaben sind.
Mit der Änderung der Beitragshöhe sowohl für den Arbeitgeber als auch für das Mitglied erweitere sich laut NBWPF auch der Kreis derjenigen, die dem Pensionsfonds beitreten können. Kazondu erklärte: „Dies ermöglicht einen schlankeren Ansatz und eine wesentlich einfachere Verwaltung des Pensionsfonds, was von unseren beitragszahlenden Arbeitgebern bevorzugt wird. Gleichzeitig wird es dazu beitragen, den Wert des Fonds zu steigern, der sich derzeit auf rund 220 Millionen NAD beläuft und 2547 aktive Beitragszahler hat“, sagte Kazondu. „Der NBPWF hat eine Kampagne gestartet, die darauf abzielt, aktuelle und potenzielle Arbeitgeber über die Änderungen und die damit verbundenen Vorteile zu informieren.“
Der Namibian Building Worker Pension Fund (NBWPF) erlaubt seinen Mitgliedern höhere monatliche Beitragseinzahlungen als bislang, um eine möglichst gute Altersvorsorge zu gewährleisten. Dafür habe der NBWPF bei der Namibian Financial Institutions Supervisory Authority (NAMFISA) eine Regelanpassung durchgesetzt. Wie NBWPF mitteilte, greife die Änderung schon seit Oktober 2022, die neuen Möglichkeiten seien aber bisher wenigen Beitragszahlern bewusst.
Nach Angaben der NBWPF war der monatliche Beitrag der Mitglieder bisher auf 4 Prozent ihres Gehalts beschränkt. Mit der Änderung der Satzung lässt der Fonds nun monatliche Beiträge der Mitglieder zu, die höher als 4 Prozent sind. Regel 4.1.1 der NBWPF-Fondsregeln wurde wie folgt geändert: „Das Mitglied zahlt monatlich einen pauschalen Mindestbeitrag in Höhe von 4 Prozent des Fondsgehalts oder eines höheren, in den Besonderen Bestimmungen festgelegten Satzes in den Fonds ein." Darüber hinaus wurde Regel 4.2.1 der NBWPF-Fondsregeln geändert, um mindestens eine Übereinstimmung zwischen den Beiträgen des Arbeitgebers und des Mitglieds zu gewährleisten. Die Änderung lautet wie folgt: „Der Arbeitgeber leistet für jedes Mitglied einen monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 4 Prozent des Fondsgehalts des Mitglieds oder eines höheren, in den Besonderen Bestimmungen festgelegten Satzes.“
Enwich Kazondu, Hauptgeschäftsführer der NBPWF, sagte: „Wir sind sehr froh, dass diese Änderungen angenommen worden sind. Auf diese Weise sind die Beiträge sowohl des Arbeitgebers als auch des Mitglieds nicht auf das Minimum beschränkt, sondern es besteht nun die Möglichkeit, das Rentenpaket für unsere Mitglieder zu verbessern.“ Mit diesen Änderungen, die die Beitragshöhe nicht mehr einschränken, könnten die Arbeitgeber das Vergütungspaket ihrer Mitarbeiter verbessern, indem sie den Beitrag zum Pensionsfonds des Mitarbeiters erhöhen. Neben dem Beitrag zur langfristigen sozialen Absicherung der Arbeitnehmer sei es für die Arbeitgeber auch wichtig zu wissen, dass diese Beiträge für ihre Unternehmen steuerlich absetzbare Ausgaben sind.
Mit der Änderung der Beitragshöhe sowohl für den Arbeitgeber als auch für das Mitglied erweitere sich laut NBWPF auch der Kreis derjenigen, die dem Pensionsfonds beitreten können. Kazondu erklärte: „Dies ermöglicht einen schlankeren Ansatz und eine wesentlich einfachere Verwaltung des Pensionsfonds, was von unseren beitragszahlenden Arbeitgebern bevorzugt wird. Gleichzeitig wird es dazu beitragen, den Wert des Fonds zu steigern, der sich derzeit auf rund 220 Millionen NAD beläuft und 2547 aktive Beitragszahler hat“, sagte Kazondu. „Der NBPWF hat eine Kampagne gestartet, die darauf abzielt, aktuelle und potenzielle Arbeitgeber über die Änderungen und die damit verbundenen Vorteile zu informieren.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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