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NEEEF-Gesetz eventuell nicht eingeführt

Brigitte Weidlich
Windhoek (bw) • Das von der Regierung 2016 angekündigte Ermächtigungsrahmenwerk zur wirtschaftlichen Beteilung ehemalig benachteiligter Namibier könnte möglicherweise vermeiden werden.

Im Rahmen der neuen Wirtschaftsaussichten für Namibia durch grünen Wasserstoff und die zukünftige Ölindustrie könnte diese in die noch zu erstellenden Richtlinien für diese Sektoren die Beteiligung der Nambier festgelegt werden.

Die Weltbank, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Entwicklungsländer betreffs grünen Wasserstoffs zu leiten, hat mit Namibias Regierung eine Studie in Auftrag gegeben. Darin sollte der Nutzen der Wasserstoff-Industrie und mögliche Lücken in der Gesetzgebung offengelegt und Empfehlungen gemacht werden.

In einem Entwurf dieser Studie wird empfohlen das „National Equitable Economic Empowerment Framework (NEEEF)“ wegzulassen und die Ziele des Dokuments in aktualisierter Form und etwas abgewandelt in Richtlinien für den Wasserstoff und Ölsektor zu integrieren.

2016 kündigte die Regierung an, dass Firmen im Privatsektor 25 Prozent Anteile an vorher benachteiligte Namibier abgeben sollten. Später hiess es, alle Firmen sollten das tun, auch staatliche Firmen.

Präsident Hage Geingob kündigte danach an, dass die 25-Prozent-Klausel „vom Tisch“ sei. Es wurde ein Gesetzentwurf erstellt, der aber noch nicht dem Parlament vorgelegt wurde.

Investoren sind jedoch nach wie vor verunsichert.

Bei der Entwicklung einer nationalen Strategie für grünen Wasserstoff stellte die Weltbank-Studie fest, dass derzeit in Namibia keine allgemeinen lokalen Inhalts- oder Eigentumsrechtgesetze existieren.

Die Studie der Weltbank hat empfohlen, dass solche Ambitionen durch öffentliche Beschaffungsverfahren erreicht werden können, um die wirtschaftlichen Ungleichheiten im Land anzugehen.

Eine Alternative sei, bestimmte Anforderungen lokaler Inhalte zu einem Bestandteil der Ausschreibungskriterien zu machen, und – falls das Projekt aus irgendeinem Grund nicht durch wettbewerbliche Ausschreibung vergeben wird – können Stromerzeugungslizenzen verwendet werden, um die entsprechenden Anforderungen einzuführen.

„Es besteht keine Notwendigkeit, das NEEEF-Gesetz zu erlassen, das ohnehin seit mehreren Jahren als Entwurf vorliegt, ohne dass es offensichtlich erforderlich wäre, es zu erlassen“, heißt es in einem Entwurf der Studie.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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