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Unparteilichkeit angezweifelt

Vorwürfe der Voreingenommenheit in der Zementindustrie angeprangert
Ein lokaler Zementproduzent wirf der Namibischen Wettbewerbsbehörde Voreingenommenheit vor. Bei dem Verkauf der Anteile einer ausländischen Firma habe die Wettbewerbsbehörde keine lokalen Unternehmen miteinbezogen und den Verkauf dieser Anteile an eine andere ausländische Firma ohne Hinterfragung einfach genehmigt.
Ogone Tlhage
Von Ogone Tlhage

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Das Unternehmen „Otavi Cement Group“ hat der Namibischen Wettbewerbsbehörde (Namibia Competition Commission, NaCC) vorgeworfen, bei der Aushändigung einer Genehmigung eines Firmenzusammenschlusses zwischen Schwenk Namibia und der in Deutschland eingetragenen RWCo GmbH, lokale Unternehmen dadurch benachteiligt zu haben.

Die NaCC genehmigte in der vergangenen Woche die Fusion zwischen Schwenk Namibia und der RWCo GmbH, was den Ausstieg der Gründungsaktionäre von Ohororongo Cement, Schwenk Zement, markiert.

Durch den Zusammenschluss werden die 69,83 Prozent, die Schwenk Zement in Schwenk Namibia hält, an die RWCo GmbH & Co übertragen. Die restlichen Anteile werden von der Industrial Development Corporation (14,27%), der Development Bank of Namibia (11,73%) und der Development Bank of South Africa gehalten.

Otavi Cement hatte sich gegen das Unterfangen ausgesprochen und Bedenken geäußert, dass sich die Mehrheitsbeteiligung nur von einer ausländischen in die nächste Auslandfirma übertragen ließ.

Otavi Cement behauptet auch, dass der Zusammenschluss nichts an den ungleichen wirtschaftlichen Verhältnissen in Namibia ändere, ein wirtschaftlicher Zustand, den das namibische Wettbewerbsgesetz zu beheben versuche. „Namibia ist seit jeher benachteiligt in dieser Situation, und obwohl das Land über großen Reichtum an Bodenschätzen verfügt, besitzen viele Namibier wenig bis gar nichts und nehmen nicht an der Wirtschaft teil", sagte Otavi Cement. „Die Verfasser dieser Gesetzgebung der Wettbewerbskontrolle haben dies verstanden, und daher spricht der Zweck des Gesetzes dies an", fügte Otavi Cement hinzu.

Otavi Cement beanstandete auch die Unfähigkeit der NaCC, sicherzustellen, dass Namibier an der Transaktion teilnehmen können. „Die Kommission hat sich nicht darum bemüht, Bedingungen zu stellen, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagene Fusion auch für Namibier gilt. Die „Otavi Cement Group“ wurde vor der Genehmigung des Firmenzusammenschlusses nicht konsultiert und ist bereit und in der Lage, die fraglichen Anteile zu erwerben und hat auch die finanziellen Möglichkeiten dazu."

„Wir glauben, dass nicht nur wir, sondern, dass es auch viele andere namibische Einzelpersonen und Unternehmen gibt, die diese Möglichkeit, so sie die Fähigkeit dazu haben, erhalten haben sollten.

Otavi Cement erläuterte, „dass ihr Unternehmen in demselben Gebiet, wie Ohorongo Cement tätig sei, eine exklusive Schürfgenehmigung (EPL) besitzt, die ihm Zugang zu Zementvorkommen auf der Farm Sagberg in der Region Otjozondjupa gewährt. Otavi Cement argumentierte weiter, dass nie eine Konferenz zur Anfechtung des geplanten Zusammenschlusses stattgefunden habe. „Es wurde keine Konferenz einberufen, in der eine Zeit und ein Ort sowie die zu behandelnden Themen festgelegt oder angegeben wurde.

„Dies ist merkwürdig, da die Wettbewerbskommission bei einem versuchten Erwerb im Jahr 2020 eine Konferenz abhielt", hieß es. Otavi Cement sagte, dass es seine Absicht, Anteile an Schwenk Namibia zu erwerben, eingereicht habe, aber keine Gelegenheit erhalten habe, sein Angebot zu unterbreiten.

„Die Kommission wusste von der Absicht und dem Interesse der „Otavi Cement Group“, 100 Prozent der Anteile an Schwenk Namibia zu erwerben. Obwohl die NaCC dies wusste, hat sie der „Otavi Cement Group“ innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung nicht aufgefordert um sich zu der geplanten Aktion zu äußern", hieß es.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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