Walvis Bay schreibt Zinsen (wieder) ab
Swakopmund/Walvis Bay (er) • Eine Erleichterung: Der Walvis Bayer Stadtrat wird für alle Einwohner den gesamten ausstehenden Zinsbetrag (ab dem Zeitpunkt des Auflaufens der Zinsen) bis Ende Februar 2022 erlassen. Außerdem wurde bis Ende Dezember 2022 eine sogenannte Zinsamnestie erklärt.
Mit diesen Entscheidungen hat der Stadtrat während der jüngsten Ratssitzung in diesem Monat einen Antrag auf finanzielle Entlastung der privaten- und gewerblichen Steuerzahler gutgeheißen. Den entsprechenden Antrag hatte das Ratsmitglied Olivia Andres (IPC) bereits im Dezember 2021 eingereicht und dies damit begründet, dass viele Einwohner und Unternehmer angesichts der COVID-19-Pandemie mit finanziellen Engpässen kämpfen.
Bereits im Dezember hatte der Rat beschlossen, ausstehende Zinsen, Rentnerschulden und Todesfallschulden (bis zum Todestag) zu erlassen. Ferner wurde beschlossen, dass für ausstehende Rechnungen für ein Jahr keine Zinsen erhoben werden, der aktuelle Zinssatz gesenkt und Schulden auf kommunale Eigentum- und Mietobjekte erlassen werden.
Laut der Beschlussvorlage der jüngsten Ratssitzung widerspricht dieser im Dezember gefasste Beschluss aber der städtischen Kreditpolitik, „da nicht alle ausstehenden Schulden im Sinne jener erlassen werden können“. Aus diesem Grund hat der Rat diesen Beschluss nun rückgängig gemacht und wird stattdessen lediglich die Zinsbeträge (bis Ende Februar 2022) erlassen.
Ferner hat der Rat erneut eine Zinsamnestie erklärt. Wenn Einwohner bis Ende Dezember dieses Jahres ihre Schulden zahlen, werden die Zinsen erlassen. Laut der Beschlussvorlage hat der Stadtrat seit dem Jahr 2015 acht derartige Amnestieperioden gutgeheißen. Säumige Zahler hätten jene genutzt und es seien dabei ausstehende Schulden in Höhe von knapp 28 Mio. N$ eingesammelt worden, derweil ausstehende Zinsen in Höhe von 5,6 Mio. N$ abgeschrieben worden seien.
„Abgesehen von den Werbekosten, um die Öffentlichkeit über eine Amnestie zu informieren, fallen keine weiteren zusätzlichen Kosten für die Stadt im Zusammenhang mit der Amnestieperiode an“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage. Und: „Die Stadt verliert grundsätzlich nichts, wenn sie die Zinszuweisungen wie empfohlen streicht.“
Mit diesen Entscheidungen hat der Stadtrat während der jüngsten Ratssitzung in diesem Monat einen Antrag auf finanzielle Entlastung der privaten- und gewerblichen Steuerzahler gutgeheißen. Den entsprechenden Antrag hatte das Ratsmitglied Olivia Andres (IPC) bereits im Dezember 2021 eingereicht und dies damit begründet, dass viele Einwohner und Unternehmer angesichts der COVID-19-Pandemie mit finanziellen Engpässen kämpfen.
Bereits im Dezember hatte der Rat beschlossen, ausstehende Zinsen, Rentnerschulden und Todesfallschulden (bis zum Todestag) zu erlassen. Ferner wurde beschlossen, dass für ausstehende Rechnungen für ein Jahr keine Zinsen erhoben werden, der aktuelle Zinssatz gesenkt und Schulden auf kommunale Eigentum- und Mietobjekte erlassen werden.
Laut der Beschlussvorlage der jüngsten Ratssitzung widerspricht dieser im Dezember gefasste Beschluss aber der städtischen Kreditpolitik, „da nicht alle ausstehenden Schulden im Sinne jener erlassen werden können“. Aus diesem Grund hat der Rat diesen Beschluss nun rückgängig gemacht und wird stattdessen lediglich die Zinsbeträge (bis Ende Februar 2022) erlassen.
Ferner hat der Rat erneut eine Zinsamnestie erklärt. Wenn Einwohner bis Ende Dezember dieses Jahres ihre Schulden zahlen, werden die Zinsen erlassen. Laut der Beschlussvorlage hat der Stadtrat seit dem Jahr 2015 acht derartige Amnestieperioden gutgeheißen. Säumige Zahler hätten jene genutzt und es seien dabei ausstehende Schulden in Höhe von knapp 28 Mio. N$ eingesammelt worden, derweil ausstehende Zinsen in Höhe von 5,6 Mio. N$ abgeschrieben worden seien.
„Abgesehen von den Werbekosten, um die Öffentlichkeit über eine Amnestie zu informieren, fallen keine weiteren zusätzlichen Kosten für die Stadt im Zusammenhang mit der Amnestieperiode an“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage. Und: „Die Stadt verliert grundsätzlich nichts, wenn sie die Zinszuweisungen wie empfohlen streicht.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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